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Mit Akupunktur chronische Schmerzen bekämpfen

Akupunktur kann bei chronischen Schmerzen als Therapie infrage kommen. Es handelt sich dabei um eine Methode aus der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM). Die AOK übernimmt bei bestimmten Beschwerden die Kosten der Behandlung.
Ein Therapeut setzt Nadeln am Rücken eines Patienten. Bei einigen Erkrankungen kann Akupunktur als Ergänzung zur wissenschaftsorientierten Medizin eingesetzt werden.© iStock / LukaTDB

Inhalte im Überblick

    Das ist Akupunktur

    Die Traditionelle Chinesische Medizin geht davon aus, dass der Körper von einer Energie (Qi, sprich: Tschi) durchdrungen ist, die auf festgelegten Leitbahnen (Meridianen) den Körper durchströmt. Wenn der Energiefluss entlang der Meridiane gestört ist, entstehen Beschwerden. Die dann vorhandenen Blockaden sollen durch Akupunktur gelöst werden. Dabei werden an speziellen Punkten am Körper, den sogenannten Akupunkturpunkten, kleine Nadeln gesetzt, die den Energiefluss wieder harmonisieren sollen.

    Akupunktur: Kostenübernahme bei chronischen Rücken- oder Kniegelenkschmerzen

    Die AOK übernimmt die Kosten für Akupunktur mit Nadeln ohne elektrische Stimulation

    • bei chronischen Schmerzen der Lendenwirbelsäule, die bis zum Kniegelenk ausstrahlen,
    • bei chronischen Schmerzen im Kniegelenk durch vorzeitigen Verschleiß der knorpeligen Flächen (Gonarthrose).

    Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass die Schmerzen seit mindestens sechs Monaten bestehen und die Behandlung von einem zugelassenen Vertragsarzt durchgeführt wird. Hierbei ist ein mindestens sechsmonatiges ärztlich dokumentiertes Schmerzintervall im Vorfeld festzustellen. Der Arzt muss über eine entsprechende Akupunkturzusatzausbildung verfügen sowie Qualifikationen in der Schmerztherapie und Psychosomatik nachweisen können. Die Behandlungskosten werden von Ihrem Arzt nach Vorlage der elektronischen Gesundheitskarte direkt abgerechnet. Eine Kostenerstattung ist nicht möglich.

    Akupunktur und Kopfschmerzen

    Solange es keinen wissenschaftlichen Nachweis gibt, dass Akupunktur auch bei Beschwerden wie Spannungskopfschmerz oder Migräne hilft, dürfen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für eine Akupunkturbehandlung dieser Krankheitsbilder nicht übernehmen.

    Rät Ihnen Ihr Arzt dennoch zu Akupunktur, fragen Sie nach:

    • Wie sehen Erfolg und Nutzen der Behandlung aus? 
    • Welche Nebenwirkungen gibt es? 
    • Wie hoch sind die Kosten? 
    • Welche Qualifikation hat der behandelnde Arzt? 
    • Gibt es zugelassene Alternativen?

    So läuft eine Akupunkturbehandlung ab

    Eine Akupunktursitzung dauert etwa 30 Minuten. Der Patient liegt oder sitzt entspannt, während der Arzt bis zu 20 Nadeln entlang der Energieleitbahnen setzt. Es können maximal zehn Akupunktursitzungen durch die gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. So lange dauert normalerweise eine komplette Therapie.  

    Die Behandlung muss allerdings innerhalb von sechs Wochen abgeschlossen sein. In begründeten Ausnahmefällen werden auch mehr Sitzungen übernommen: bis zu 15 Behandlungen innerhalb von maximal zwölf Wochen. Die Therapie kann auch wiederholt werden – allerdings erst zwölf Monate nach Abschluss der letzten Behandlung. Eine Akupunkturbehandlung sollte immer von einem entsprechend ausgebildeten Arzt durchgeführt werden. Für die Selbstakupunktur gibt es sogenannte Akupressur- oder Akupunkturmatten. Sie sollten jedoch nicht ohne vorherige Rücksprache mit dem Arzt angewendet werden.

    Akupunktur in der Schwangerschaft

    Da viele Frauen besonders in der Schwangerschaft lieber auf Medikamente verzichten, suchen sie nach alternativen Heilmethoden, um mögliche Beschwerden zu lindern. Dazu gehört auch die Akupunktur. In der Schwangerschaft soll sie Beschwerden verringern und – präventiv eingesetzt – den Geburtsvorgang verkürzen. Studien bewerten die Wirkung von Akupunktur in der Schwangerschaft allerdings als unklar. 

    Welche zusätzlichen Leistungen zum Thema Akupunktur bietet mir meine AOK vor Ort?

    Die Angebote der AOK unterscheiden sich regional – so auch bei den Angeboten zu Akupunktur. Mit der Postleitzahl Ihres Wohnorts können wir die für Sie zuständige AOK ermitteln und die passenden Leistungen anzeigen.
    Aktualisiert: 11.03.2024

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